0 % Mehrwertsteuer für Balkonkraftwerke ab dem Jahr 2023

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Ab dem Jahr 2023 wird es für Endverbraucher möglich sein, Balkonkraftwerke mit einer Leistung von maximal 30 kWp inklusive notwendigem Zubehör und Speichersysteme mit 0% Mehrwertsteuer zu erwerben. Diese Regelung wurde im Jahressteuergesetz beschlossen und gilt für private Wohngebäude sowie öffentliche Gebäude, die dem Gemeinwohl dienen. Sämtliche Balkonkraftwerke, die ab dem 1. Januar 2023 im Shop erworben werden, werden daher "steuerbefreit" angeboten und somit zu günstigeren Preisen als bisher. Wesentliche Komponenten mit Seriennummer, wie Wechselrichter und Solarmodule, werden ebenfalls ab diesem Zeitpunkt "steuerbefreit" angeboten.
Montagekomplettsets und Einzelkomponenten werden weiterhin mit der üblichen Mehrwertsteuer von 19% angeboten. 

Geschrieben am 03.01.2023 Balkonkraftwerke - blog 0 574

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